Lesbar und fair: Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist
09.04.2026
Was kann man besser lesen? Auf welchem Bild ist die Farbkombination so gewählt, dass der Text auf dem orangenen Hintergrund gut erkennbar ist – und auf welchem wird es eher anstrengend? Genau. Auf dem rechten Bild ist der Kontrast zu gering und eine schwarze Schrift ist hier die bessere Wahl, um Missverständnisse zu vermeiden. KONTEXT nutzt genau dieses Orange als Highlightfarbe – achtet dabei aber bewusst darauf, nur gut lesbare Kontrastfarben wie Schwarz einzusetzen.
Was in diesem Beispiel recht eindeutig ist, ist in der Praxis eher schwieriger, denn nicht alle Menschen nehmen Kontrast, Schrift oder Layout gleich wahr. Was für die einen sofort lesbar ist, kann für andere schwer erkennbar sein.
Um eine möglichst zugängliche Lösung für viele Menschen zu schaffen, trat am 28. Juni 2025 ein neues Gesetz in Kraft: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Was regelt das BFSG?
Das Gesetz bündelt und ergänzt bereits bestehende Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland und der EU. Es beschreibt, wie Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden sollen –Websites, Apps und Onlineshops fallen darunter. Das BFSG soll dafür sorgen, dass Angebote für möglichst viele Menschen gut nutzbar sind, auch mit Handicaps.
Wo Barrierefreiheit zählt
Barrierefreiheit begegnet einem im Alltag an vielen Stellen. Es gilt, Hindernisse abzubauen, damit Menschen sicher, selbstständig und ohne zusätzliche Hürden am Leben teilnehmen können. Auch in der digitalen Welt spielt Barrierefreiheit eine große Rolle. Websites, Apps und Onlineshops sollen genauso verständlich, lesbar und einfach bedienbar sein wie ein barrierefreier Weg in der Fußgängerzone – eigenständig und ohne besondere Erschwernis. Für die Umsetzung verantwortlich sind die Websitebetreiber und damit auch ihre Dienstleister.
Wer heute digitale Angebote entwickelt, sollte Barrierefreiheit weder als bürokratische Pflicht oder reines „Nice-to-Have“, sondern als eigenen Qualitäts- und Erfolgsfaktor sehen.
Wer muss Barrierefreiheit umsetzen – und wer nicht?
Bislang war Barrierefreiheit vor allem ein Thema für die öffentliche Hand. Behörden und öffentliche Einrichtungen mussten ihre digitalen Angebote auf Basis verschiedener Bundes- und Landesgesetze zugänglich gestalten. Mit dem BFSG erweitert sich dieser Rahmen nun deutlich – und betrifft nicht mehr nur Verwaltungen, sondern auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Produkte und Services anbieten.
Denn seit dem Inkrafttreten greifen die Regeln grundsätzlich für viele digitale Angebote, die in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind Services wie Websites, Onlineshops, Ticketing, Apps und andere Online-Tools. Besonders im Fokus stehen dabei Angebote, die ein Unternehmen direkt Endverbrauchern, also Privatpersonen, zur Verfügung stellt. Auch bereits bestehende Online-Services vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 2025 fallen darunter, sobald sie weiter angeboten, genutzt oder entwickelt werden. Selbst Kontaktformulare können betroffen sein.
Doch das Gesetz gilt nicht für jeden: Kleinunternehmen sind ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Beschäftigte haben und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erreichen.
Warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?
Die digitale Barrierefreiheit sieht vor, dass alle Informationen für jedermann zugänglich sein müssen. Angefangen bei der eigenen Website – hier sollten Inhalte gelesen, gehört, bedient und verstanden werden können, unabhängig von individuellen Einschränkungen oder der verwendeten Technik.
Auch wenn nicht jedes Unternehmen oder jede Agentur gesetzlich verpflichtet ist, bleibt Barrierefreiheit ein klarer Qualitätsfaktor. Wer digitale Angebote barrierefrei gestaltet, zeigt Verantwortung, stärkt seine CSR-Ausrichtung (Corporate Social Responsibility) und verbessert ganz nebenbei die Nutzererfahrung. Durch klare Strukturen, gute Bedienbarkeit und saubere Inhalte wird außerdem das Suchmaschinen-Tracking positiv beeinflusst – was die Sichtbarkeit von Unternehmen gezielt stärken kann.
Für die praktische Umsetzung im Agenturalltag, ob für eigene Informationsangebote oder digitale Kundenprojekte, nutzt KONTEXT diese vier Prinzipien als Leitlinie:
- Wahrnehmbarkeit (Perceptibility): Inhalte sind über mehr als einen Sinn zugänglich, zum Beispiel durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel oder Transkripte für Videos und eine klare Farb- und Kontrastwahl im Design.
- Bedienbarkeit (Operability): Navigation und Funktionen sind auch ohne Maus nutzbar, etwa per Tastatur oder Screenreader. Das betrifft Menüführung, Formulare, Buttons und interaktive Elemente.
- Verständlichkeit (Understandability): Texte und Inhalte sind klar strukturiert, logisch gegliedert und möglichst einfach formuliert.
- Robustheit (Robustness): Die Website funktioniert zuverlässig auch mit unterschiedlichen Geräten, Browsern und assistiven Technologien.
Ein Punkt, der leicht übersehen wird, ist die Sprachauszeichnung, welche Screenreadern ermöglicht, Text korrekt vorzulesen. Auch bei Video-Inhalten braucht es oft mehr als eine Standardlösung: Untertitel, Textalternativen und Audiodeskriptionen können hilfreich sein.
Wie gute Umsetzung aussehen kann
Damit digitale Barrierefreiheit optimal umgesetzt wird, sollten sich das beauftragende Unternehmen und der Agenturdienstleister also gut abstimmen. KONTEXT legt neben verständlich aufbereiteten Contents besonderen Wert auf ein technisch sauberes Webdevelopment, welches auch die Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Grundlage bilden zum Beispiel saubere HTML-Strukturen, sinnvoll eingesetzte semantische Elemente, gut beschriftete Formulare, zugängliche Captchas und die Möglichkeit, die Navigation zu überspringen. Daneben ist es sinnvoll, keine Inhalte zu verwenden, die ungefragt starten, wie etwa automatisch abspielende Videos.
Das Screendesign macht die Bedienung einer Website sichtbar leichter: Klare Layouts, ausreichend hohe Kontraste, gut erkennbare Links sowie große, eindeutig beschriftete Buttons optimieren die Nutzung. Auf mobilen Geräten, etwa auf dem Smartphone, helfen großzügige Abstände zwischen klickbaren Elementen, um Fehlklicks zu vermeiden.
Guter Content und eine klare Struktur runden eine gelungene Barrierefreiheit ab. Texte sollen verständlich formuliert sein, Headlines kompakt, Absätze logisch gesetzt und Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein. Erst wenn Inhalt und Technik optimiert sind, entsteht ein Angebot, das nicht nur formal korrekt wirkt, sondern sich von vielen Menschen gut nutzen lässt.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass digitale Barrierefreiheit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern längst ein klares Qualitätsmerkmal von erfolgreichen Unternehmen ist. Schon ein kurzer Check reicht, um den aktuellen Stand der eigenen Websites und Co. einzuschätzen und typische Hürden sichtbar zu machen. Dafür stehen online zahlreiche einfache Testtools zur Verfügung – ein Klick, ein kurzer Test, und schon wird deutlich, wo nachgebessert werden kann. Das ist kein großer Aufwand, kann aber für viele Menschen einen großen Unterschied im Alltag machen – und die öffentliche Sichtbarkeit steigern.